Lange Reihe 28, Bremen

MIETVERTRAG/ ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Download: Standardmietvertrag Version September 2017
Download: Mietvertrag Englische Version Stand Juli 2017
Download: Eltern Bürgen Datenblatt Stand Aug. 2014
Download: MIETER Datenblatt Stand Aug. 2014
Download: Vermieter Datenblatt Stand Aug. 2014

Mietvertrag und allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Mietgegenstand (o. Mietsache)

  1. Der Vermieter, die LR 28 Grundstücksverwaltung GbR (Korrespondenzadresse wird bei Mietabschluss bekanntgegeben), vermietet in dem Gebäude Lange Reihe 28, 28219 Bremen , an den/die Mieter/in……………………………………………………………………. das Studio Nr…………………..
  2. Das Studio dient nur dem/der Mieter/in zum vorübergehenden Gebrauch während des
    Studiums/Ausbildung an der Uni/Hochschule/Lehrbetrieb ………………………………………………………………………………………………
  3. Die Einrichtung des Studios besteht aus einem Bett , Lattenrost, Matratze, Kleiderschrank und Garderobe, Schreibtisch mit Stuhl, einer Küchenzeile (weiß) mit ***Kühlschrank, 2-Platten Ceran-Herd, Wrasenabzug, Mikrowelle, Unter- und Oberschränken.
  4. 4. Das Bad ist ausgestattet mit Waschbecken und -Unterschrank, Toilette, bodentiefer Dusche.

§ 2 Mietdauer

  1. Das Mietverhältnis wird grundsätzlich für einen Mindest-Mietzeitraum von 12 Monaten (1. 10 bis zum 30. 9 des folgenden Jahres) abgeschlossen.
  2. Das Mietverhältnis für das Studio Nr. …………
    beginnt am: ………………………
    und endet am :…………………..
  3. Soll der Mietvertrag verlängert werden, so ist das frühzeitig dem Vermieter mitzuteilen

§ 3 Miete / Kosten / Kaution

  1. Die monatliche Warm-Miete beträgt ……………………….. €
  2. In diesem Miet-Preis sind u.a. enthalten: alle Steuern und Abgaben, Müllabfuhr, Versicherungen,Haus- und Treppenhausreinigung, Warm-und Kaltwasserverbrauch und -Entsorgung, Heizung, Lüftung, Kosten für Sicherheitsprüfungen etc. Nicht enthalten sind die Kosten für Elektrizität, Internet-, Telefon und SAT-Anschluß (s. Gebührenaufstellung) sowie die Rundfunkgebühren. Diese sind vom Mieter direkt an die GEZ zu zahlen.
  3. Die Warm-Miete ist monatlich kostenfrei und im Voraus, spätestens am dritten Werktag auf dem Vermieter Konto
    Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen (Die Kontoverbindung wird bei Abschluss des Vertrages bekanntgegeben.)
    eingehend, einzuzahlen. Name des Mieters und Studio-Nr. sind anzugeben. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
  4. Bei Zahlungsverzug wird für jede schriftliche Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 25 ,- € erhoben.
  5. Der Mieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses, zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter, eine Kaution in Höhe von 725,-€.
  6. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 75,- € und eine Ein-und Auszugspauschale von  85,– € erhoben.
  7. Diese Kaution ist vor Mietantritt ebenfalls auf das vorgenannte Konto zu überweisen. Der Vermieter zahlt diesen Betrag nach Erhalt ein Miet-Kaution-Sonderkonto beim Bankaus Neelmeyer AG, Bremen ein.
  8. Eine Verzinsung unterbleibt unter Bezug auf § 551 Abs.3 Satz 5 BGB.

§ 4 Beendigung des Mietvertrages

  1. Sofern der Mietvertrag befristet ist, wird dieser automatisch zum, im Vertrag genannten Termin, von beiden Seiten beendet.
  2. Sollte es sich um einen unbefristeten Vertrag handeln, dann gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Eine „fristlose Kündigung“ richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  5. Das Studio ist bei Auszug gereinigt bis 9 Uhr des letzten Werktages vor Mietende an den Vermieter zu übergeben. Alle Schränke, Türen, Fenster (innen), die Fußböden und das Bad müssen gründlich gereinigt, der Kühlschrank entleert und abgetaut sein. Der Matratzenbezug – sofern abnehmbar – muss vor Ausszug gewaschen oder gereinigt werden. Er ist in dann wieder auf den Matrazenkörper aufzuziehen.
  6. Zu diesem Termin sind auch alle vorhanden Schlüssel dem Vermieter auszuhändigen.
  7. Schäden, die der Mieter zu verantworten hat und die über eine normale Abnutzung hinausgehen, hat der/die Mieter/in sach – und fachgerecht zu beheben oder dem Vermieter die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten.
  8. Sollte der/die Mieter/in das Studio zum vereinbarten Termin nicht geräumt haben, gilt das Mietverhälnis als nicht verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

§ 5 Allgemeine Mietbedingungen

  1. Nur der/die namentlich genannte Mieter/in, darf das gemietete Studio ausschließlich zu Wohnzwecken benutzen.
  2. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist dem/der Mieter/in nur in Abstimmung mit dem Vermieter gestattet.
  3. Eine dauerhafte Übernachtung Dritter ist nicht zulässig.
  4. Die Allgemeinheit störende Geräusche sind in jeder Hinsicht zu vermeiden, Radio-, Fernseh- und andere Übertragungsgeräte sind nur in Zimmerlautstärke zu betreiben. Auch eigene Musikausübung (z.B. Klavier- Schlagzeug – Geige etc.) sollte unterbleiben.
  5. Wie allgemein üblich, ist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr absolute Ruhe zu halten, das gilt auch für Veranstaltungen im Haus oder in den Studios.
  6. Das Studio ist vom Mieter/Mieterin regelmäßig zu reinigen. Bad,Türen, Fußböden, Fenster (innen), und alle Einrichtungsgenstände sowie Herd, Kühlschrank etc.
  7. Die Zugänge zu den Studios, gemeinschaftlich genutzten Räumen sowie der Eingangsbereich sind sauber zu halten.
  8. In den/die WC’s, Duschen und Waschbecken darf kein Abfall, keine Essensreste oder sonstiger Müll entleert werden, Haare sind aus diesen Teilen zu entfernen und im Hausmüll (Müllbehälter im Untergeschoss) zu entsorgen.
  9. Zum Waschen der Wäsche stehen im Untergeschoss Waschmaschine und Trockner (mit Münzautomaten)in der Zeit von 8 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
  10. Es dürfen in den Studios nur handelsübliche Elektrogeräte benutzt werden, das Aufladen von Auto-, E-Bike oder Rollstuhlbatterien ist nicht gestattet.
  11. Elektrogeräte, z.B. Herde, sollten niemals unbeaufsichtigt betrieben werden.
  12. Im Treppenhaus, den Fluren und Gängen dürfen keine Gegenstände (z.B. Schuhe, Fahrräder, Müll oder Sportgeräte aller Art, abgestellt oder gelagert werden.
    Grund: Die Fluchtwege müssen immer frei zugänglich sein.
  13. Das Abstellen von Fahrrädern, Mopeds etc. ist nur in den vorgesehenen Einrichtungen gestattet. Sie dürfen nicht auf den Fluren oder in den Studios abgestellt werden.
    Anmerkung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung von Zweirädern.
  14. Das Betreten der Dachflächen und das Öffnen der Lüftungsflügel, über die voreingestellten 15° hinaus, ist untersagt.
  15. Die Fluchtwege müssen immer frei zugänglich sein, die Rauchschutztüren müssen immer in der geöffneten Stellung verbleiben. Sie schließen im Brandfall automatisch. Die Haus- bzw. Studiotüren hingegen müssen immer geschlossen werden.
  16. In den Gemeinschaftsbereichen, den Studios, im Treppenhaus und auf den Fluren besteht striktes Rauchverbot. Durch den Rauch könnte ein Feueralarm ausgelöst werden. (Kosten für den Feuerwehreinsatz sind vom Verursacher zu tragen).
  17. Das Halten von Tieren ist nicht gestattet, denn die Wohnanlage bietet dafür nicht die entsprechenden Voraussetzungen.
  18. Die mit gemieteten Einrichtungsteile sind pfleglich zu behandeln, sie dürfen nicht beklebt, angebohrt (einschl. Türen und Wände) oder aus dem Studio entfernt werden. Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter/Mieterin zu beheben bzw. der Vermieter wird die entstehenden Kosten dem/der Mieter/in in Rechnung stellen. Kleinere Reparaturen bis zu 75,-€ – je Vorkommnis – sind vom Mieter/Mieterin zu tragern.
  19. Bohrungen an Fliesen und in Fliesenfugen sind nicht erlaubt, nur Klebe- oder Saugelemente dürfen eingesetzt werden.
  20. Generell sind dem /der Mieter/in bauliche Veränderungen untersagt (das gilt auch für das Anbrigen von Außenantennen). Sollten solche Maßnahmen dennoch – ohne Zustimmung – durchgeführt worden sein, dann haftet der /die Mieter/in für die Kosten, die für die Beseitigung dieser baulichen Veränderung enstehen.
  21. Es ist dem/der Mieter/in untersagt, den Austausch des Schließzylinders vorzunehmen. Bei Zuwiderhandlung trägt der/die Mieter/in sämtliche enstehenden Kosten .
  22. Gleichermaßen haftet der/die Mieter/in für Schäden, die durch Gäste, Angehörige oder sonstige Dritte verursacht worden sind. Das gilt auch für Glasschäden innerhalb des Studios, Ausnahmen: höhere Gewalt.
  23. Wird eine Einrichtung durch unsachgemäße Bedienung beschädigt oder zerstört, so haftet der Verursacher für die Schäden.
  24. Die Hausverwaltung ist umgehend zu informieren, wenn Störungen und/oder Defekte an Einrichtungsgegenständen in den Studios und auch an und in den Gemeinschaftseinrichtungen festgestellt werden.
  25. Dem/der Mieter/in werden beim Einzug einheitliche Namens-Schilder für Klingel und Briefkasten ausgehändigt; die Mietpartei sorgt für ordnungsgemäße Anbringung.
  26. Das Anbringen von Reklameschildern oder sonstiger Werbung ist im und am Gebäude untersagt.
  27. Das Betreten des gemieteten Studios ist dem Vermieter nach vorheriger Absprache, zu gestatten; sollte Gefahr im Verzuge sein, kann er dies auch ohne vorherige Anmeldung tun, um die Gefahr abzuwenden. Im Einzelfall hat der Vermieter das Recht unter Berücksichtung der Grundsätze nach § 242 BGB (Treu und Glauben) auf Zutritt zu den Mieträumen und zur Besichtigung.
  28. Der/die Mieter/in der Studios 102,103,202,203,501 und 502 erklären sich generell bereit, die Studios durch Handwerker betreten zu lassen, die Wartungs-,Kontroll- und Reinigungsarbeiten im Garten und /oder auf den Dachflächen durchführen müssen. Der/die Mieter/in der Studios 102 und 103 sind verpflichtet, die vor diesen Studios befindliche Terrasse zu pflegen und sauber zu halten.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sind zu einzelnen Punkten in diesem Vertrag keine Regelungen getroffen worden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gültigkeit hat der jeweils unterschriebene Mietvertrag. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine oder mehrere der getroffenen Bestimmungen rechtsunwirksam sein sollten. Von der Ungültigkeit einer oder mehrere Bestimuungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Gerichtsstand ist Bremen. Es gilt immer nur der deutschsprachige Mietvertrag

Bremen,

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Vermieter Mieter
Übergeben werden bei Einzug:

___ Haustür-/Wohnungstürschlüssel ___ Grundrissplan des Studios

___ Briefkastenschlüssel ___ Übergabeprotokoll

___ Kostenübersichtstabelle